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ARBÖ: Uralte Kindersitze dürfen nicht mehr verwendet werden
geschrieben von Elternforum am 2010-05-29 05:27:03
Sonst drohen Geldstrafen samt Vormerkung - Verkauf alter Kindersitze ist verbotenSchluss mit dem Verkauf und der Verwendung von uralten Kindersitzen macht Verkehrsministerin Doris Bures. Seit 1. Mai 2010 dürfen in Österreich nur mehr Kindersitze, die der neuesten ECE-Regelung Nummer 44.04 entsprechen, verkauft werden. Für alle älteren Kindersitze - zum Beispiel solche mit der niedrigeren ECE-Nummer 44.03 - gilt ein Verkaufsverbot. "Wichtig zu wissen: Dieses Verkaufsverbot betrifft auch den privaten Verkauf gebrauchter Kindersitze, sofern die alten Sitze einem größeren Personenkreis angeboten werden, etwa über eBay oder über ein Zeitungsinserat", informiert der Leiter der ARBÖ-Rechtsabteilung, Mag. Gerald Kumnig.
Neu geregelt ist nicht nur der Verkauf von Kindersitzen, sondern auch die Verwendung uralter Kindersitze. "Weiter verwenden darf man nur noch Kindersitze der ECE-Nummer 44.03", fügt Mag. Kumnig hinzu. Die Benützung aller andern, noch älteren Kindersitze, ist verboten, also zum Beispiel von Kindersitzen mit den ECE-Nummern 44.02 oder 44.01. Praktisch kann man damit solche Kindersitze getrost entsorgen - nicht nur um dem Gesetz Genüge zu tun, sondern auch der Sicherheit der Sprösslinge zuliebe. Bei Verwendung dieser uralten Kindersitze drohen empfindliche Strafen: So kann eine Geldstrafe bis zu 5.000 Euro verhängt werden und man kriegt eine Vormerkung im Führerscheinregister. Die Polizei ist sogar berechtigt, die Lenker an der Weiterfahrt oder an der Inbetriebnahme des Pkw zu hindern", so Mag. Kumnig.
Der ARBÖ empfiehlt allen Vätern, Müttern, Onkeln, Tanten, Opas, Omis die Kindersitze für ihre Kleinen dringend zu checken. "Die ECE-Norm ist am Sitz selber zu finden, meist auf der Rückseite oder auf der Unterseite." Die Verbreitung alter gebrauchter Kindersitze ist nicht zu unterschätzen: Aufgrund früherer empirischer Erhebungen geht der ARBÖ davon aus, dass rund ein Drittel der in Gebrauch befindlichen Kindersitze alten Normen entsprechen und damit jetzt aus dem Verkehr zu ziehen sind.
ARBÖ-Tipps zur Kindersicherheit
Beim Kauf von Kindersitzen:
Erkundigen, welche Kindersitze fürs eigene Auto geeignet sind bzw. empfohlen werden.
Prüfen, ob das eigene Auto ein ISO-fix-System hat, das Kindersitz und Auto fix verbindet.
Kindersitz nur nach der neuesten ECE-Prüfnorm (derzeit 44/04) kaufen.
Kindersitz auf Alter, Gewicht und Größe des Kindes abstimmen. Nehmen Sie Auto und Kind beim Kauf mit!
Einbau des Sitzes und richtiges Angurten des Kindes zeigen lassen (im eigenen Auto).Beim Einbau des Kindersitzes ins Auto:
Je fester Sitz und Fahrzeug verbunden sind, desto wirksamer ist der Schutz.
Gurte möglichst straff ziehen, falls kein starre Verankerung (ISOFIX) möglich.
Auf die richtige Gurtführung achten.
Keinesfalls eigene "Befestigungen" oder "Verbesserungen" konstruieren.Beim Angurten des Kindes:
Gurte möglichst eng am Körper des Kindes führen (nach einer Weile allenfalls Nachziehen).
Auf korrekte Gurtführung achten und Gurtbänder nicht verdrehen.
Beckengurt unbedingt auf Beckenhöhe einstellen (nicht bis zum Bauch).
Schultergurt über der Schulter laufen lassen (nicht: unter dem Arm) und nie nahe am Hals.Quelle: www.arboe.at
Foto: www.arboe.at
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